Mit dem neuen Zuschussprogramm "Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen" unterstützen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW ab sofort den Aufbau von Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge (Flotten- und Carsharing-Fahrzeuge). Ziel der Förderung ist es, gewerbliche und kommunale Unternehmen sowie deren Be-schäftigte beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen und hierfür eine aus-reichende Ladeinfrastruktur zu schaffen.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung von fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestationen inklusive der Netzanschlüsse. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stell-plätzen befinden, die zur gewerblichen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten, dienen.
Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Sie finden eine Liste förderfähiger Ladestationen unter www.kfw.de/441-ladestation. Alle in dieser Liste aufgeführten Ladestationen erfüllen die technischen Anforderungen.
Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt.
Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände, gemeinnützige Unternehmen und Kirchen.
Anträge können ab sofort im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter hier und in der KfW-Information für Multiplikatoren.