Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg eine 50-prozentige finanzielle Förderung erhalten, wenn eine Unternehmensberatung für sie ein Personalentwicklungskonzept erarbeitet, daraus Weiterbildungs-empfehlungen ableitet und aufzeigt, wie die Weiterbildungen umgesetzt werden können.
„Um in Zeiten tiefgreifender Veränderungen weiterhin bestehen zu können, müssen sich unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten zukunftsfest aufstellen. Systematische Personalentwicklung und kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten sind die richtige Antwort auf die Herausforderungen der digitalen und ökologischen Transformation. Hierzu leistet unser neues Coaching-Angebot für kleine und mittlere Unternehmen einen wichtigen Beitrag“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (14. Januar) in Stuttgart.
Weitere Informationen zur Förderung:
Das Coaching besteht aus zwei Teilen: Erarbeitet wird jeweils ein für den jeweiligen Betrieb maßgeschneidertes Personalentwicklungskonzept sowie dazu passende Weiterbildungsempfehlungen samt Fördermöglichkeiten.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg, die entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen und maximal 250 Beschäftigte haben.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Landes. Die Anträge sowie die genauen Bestimmungen finden Sie hier.